Richtlinien

Allgemeine Richtlinien

Sponsoren und Ausstellern wird empfohlen, die Verhaltenskodizes für pharmazeutische und medizintechnische Firmen zu beachten. Ebenso gilt es, die landesrelevanten Regularien über die Bewerbung von Medizinprodukten zu befolgen. Beispielhaft seien hier die Richtlinien der/des FSA/ EFPIA, BVmed/ Eucomed, EACCME/ CME, Berufsordnungen der Landesärztekammern (national) und die national geltenden Gesetze, z.B. HWG und international geltenden Gesetze genannt.

Entsprechend der Vorgaben des § 20 Abs. (5) FSA-Kodex Fachkreise werden wir auf Anfrage die Bedingung und den Umfang der Unterstützung durch den Aussteller/Sponsor bei der Ankündigung als auch bei der Durchführung der Veranstaltung offenlegen. Sollten Sie dies für Ihr Unternehmen wünschen, vermerken Sie dies bitte im Webshop, während des Buchungsvorgangs, bei der entsprechenden Abfrage. Sollte für eine CME-Zertifizierung des Kongresses durch die zuständige Landesärztekammer eine Offenlegung der gezahlten Ausstellungs- oder Sponsoring-Summen notwendig sein, so behält sich die Interplan AG vor, dem Folge zu leisten. Dazu werden lediglich Firmenname und Summe offengelegt. Persönliche Daten werden keinesfalls weitergegeben.

Für Schäden jeglicher Art an Gebäude oder Inventar, die durch den Aussteller oder den von ihm beauftragten Unternehmen/Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet alleine der Verursacher. Entstandene Schäden werden anschließend dem Verursacher in Rechnung gestellt. Wir empfehlen jedem Aussteller einen Transport– und Ausstellungshaftpflichtversicherung über ihren eigenen Versicherungspartner abzuschließen.
Es ist untersagt, Nägel oder Schrauben in Wände, Böden oder Decken zu schlagen. Ebenso müssen Feuerwehr- und Fluchtwege sowie alle feuerschutztechnischen Einrichtungen, Notausgänge, Türen und Tore stets freigehalten werden. Standgrenzen sind genau einzuhalten. Grundsätzlich sind am Veranstaltungsort die offiziell kommunizierten und ausgewiesenen Anlieferungswege zu nutzen.

Die Interplan AG übernimmt keine Garantie dafür, dass alle baulichen Einschränkungen in den vorliegenden Plänen des Veranstaltungsortes vermerkt bzw. maßstabsgerecht eingezeichnet sind. Für eventuelle Unstimmigkeiten bei der Aufplanung übernimmt die Interplan AG keine Haftung! Sämtliche Maße sind vor Ort zu überprüfen. Anfallende Prüfungskosten übernimmt der Aussteller. Pfeiler und andere Einschränkungen der Standfläche gehören zur gemieteten Fläche und begründen keine Minderungsansprüche.

Unser Unternehmen behandelt alle personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (neu). Für Ihre Anmeldung/Buchung zum genannten Kongress ist das Erheben, Speichen und Verarbeiten Ihrer persönlichen Daten unumgänglich. Dies geschieht ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Ihre Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die direkt in den Kongressablauf involviert sind und wenn der organisatorische Ablauf dies erforderlich macht (Veranstalter, Kongresszentrum, Zulieferer für die Fachausstellung, etc.).

Eine komplette Übersicht über die geltenden Datenschutzbestimmungen finden Sie unter folgendem Link: www.interplan.de/de/datenschutz.php

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