Ihr Standbau – Bauhöhen / Regularien / Genehmigung

Bei der Konzeption Ihres Standbaus...

…beachten Sie bitte

Bauhöhen

Außenwände/Standbegrenzungswände: max. 3 m – für alle Bereiche!

Konstruktionen innerhalb der Standgrenze bzw. Abhängungen/OK Banner oder sonstige Konstruktionen: max. 4 m / 5 m / 6 m*

*Vorausgesetzt mind. 0,5 m Abstand (soweit räumlich möglich) zur Außenkante. Die 50cm-Einrückregel gilt nicht für Riggings sowie Banner, die geschlossen um den kompletten Stand (Inselstand) herumhängen und nicht tiefer als 1 m von oben herabhängen. Die zum Nachbarstand angrenzende Seite muss werbefrei sein.

Traversen (werbefrei): max. 7 m gilt ab Traversenoberkante auch für Beleuchtungstraversen

Transparenzprinzip

Maximale Tiefe abgehängter Banner/Segel, die geschlossen um den kompletten Stand am Rigging, oder Hängepunkten herabhängen: 1m von der Oberkante bis Unterkante des Banners.

Ziel ist es, genügend Freiraum zwischen Banner und festen Standkonstruktionen auf dem Stand zu schaffen, damit ein Durchblick durch die Ausstellung möglich ist und der Blick auf die benachbarten Stände nicht zu stark durch die Kombination aus hängenden Bannern und festen Standelementen beeinträchtigt wird.

Banner, die in der Nähe der Standgrenze zum Nachbarstand platziert werden, dürfen auf der dem Nachbarn zugewandten Seite nicht gebrandet werden.

Aufbauten höher als 3 m sollten nicht mehr als 50 % der Sicht von einer Seite des Standes zur anderen (auch in Kombination mit anderen Elementen höher als 3 m) verdecken.

Seitenwände an offenen Seiten (gilt auch für Abhängungen oder sonstige Konstruktionen) sollten nicht breiter als 30 % der Seitenlänge gebaut werden. Ein Zubauen von offenen Seiten ist grundsätzlich zu vermeiden.

Dabei gilt, dass Gegenstände, die niedriger als 1,5m sind, als transparent und Gegenstände, die höher als 1,5m sind, als nicht transparent gelten.

Besonders Kopf- und Inselstände müssen möglichst transparent gebaut werden, um die entsprechenden Standnachbarn nicht zu benachteiligen und ein einladendes Gesamtbild darzustellen.

Standbaugenehmigung – Einreichungsfrist: 25. Juli 2023

Bitte informieren Sie uns über Ihr Standkonzept.

Alle Stände mit einer Fläche von > 12 qm und/oder einer Bauhöhe > 2,50m sind genehmigungspflichtig. Bitte senden Sie uns die einschlägigen Pläne mit den genauen Maßangaben.

Standabdeckungen, Aufenthaltsräume, Fahrzeuge auf dem Stand und Abhängungen sind unabhängig davon immer genehmigungspflichtig. Bei Bedarf müssen Pläne auch von der CCH-Technikabteilung genehmigt werden. Sollten in diesem Zusammenhang Gebühren anfallen, werden diese an Sie weiter berechnet.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen bis spätestens 25. Juli 2023 an s.rudolph@interplan.de.

Roll-up, Faltdisplays und einfache Standardsystemstände (z B. Octanormstände) müssen nicht freigegeben werden.

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